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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen Nussbaum PSY (Alexandra Nussbaum) und ihren Klienten (Personen, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen) wird insbesondere bestimmt durch:

 

  • Das Krankenversicherungsgesetz (KVG)

  • Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

  • Das Pflegegesetz

  • Die Tarifverordnung Spitex

  • Die individuelle Leistungsvereinbarung auf Basis einer psychiatrischen

  • Bedarfsabklärung

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 
Die individuelle Leistungsvereinbarung und die AGB werden von den Klienten ausdrücklich als Bestandteil des Vertragsverhältnisses anerkannt und bilden Bestandteil der Klienten-Dokumentation. Die AGB regeln generell das Verhältnis zwischen der Nussbaum PSY und ihren Klienten. Im Rahmen der individuellen Leistungsvereinbarung erbringt Nussbaum PSY entgeltliche Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit- und Krankenpflege sowie Hauswirtschaft, Sozialbetreuung und Komfortleistungen.

 

Soweit die individuelle Leistungsvereinbarung und die AGB nichts anderes vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechtes, und dabei insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR). Mit den Klienten abgeschlossene Leistungsvereinbarungen gehen den AGB vor.


Entgegenstehende Bedingungen der Klienten werden nicht anerkannt. Nussbaum PSY behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website von Nussbaum PSY automatisch wirksam.

2. Zielsetzung

Nussbaum PSY unterstützt die Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen, sozialbetreuerischen und weiteren Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei berücksichtigt sie die eigenen Ressourcen der Klienten und der Angehörigen. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe». Die Begleitung durch Nussbaum PSY ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt und/oder Psychologen, sondern sieht sich als Ergänzung zu dieser.

3. Dienstleistungsumfang

Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer psychiatrischen Bedarfsabklärung festgelegt und auf dem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Krankenkasse schriftlich fixiert. Des Weiteren werden die Dienstleistungen in einer Pflegeplanung und in pflegerischen Verlaufsberichten sowie bei kassenpflichtigen Leistungen zuhanden der Krankenkasse schriftlich festgehalten.

4. Bedarfsabklärung

Beim Erstbesuch durch Nussbaum PSY erfolgt zusammen mit den Klienten und/oder deren Vertretung sowie in Rücksprache mit dem zuständigen Arzt und/oder Psychologen eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation, des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie die gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen. Das Resultat wird schriftlich festgehalten und mittels Bedarfsmeldeformular bzw. Leistungsplanungsblatt dem Arzt zur Verordnung zugestellt.

 

Die ärztliche Verordnung kann in akuten Fällen für 3 Monate und bei Langzeitproblematiken für 6 Monate angeordnet werden. Die Anordnungen können bzw. müssen bei fortdauernden Unterstützungsbedarf wiederholt bzw. erneuert werden. Gleiches gilt bei einer bedarfsweisen Erhöhung oder Änderung der Dienstleistungen.

 

Der Dienstleistungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart, Übersteigt der Bedarf an Pflegeleistungen 60 Stunden pro Quartal, wird von Nussbaum PSY zusätzlich ein Gesuch um Kostengutsprache an die Krankenkasse zugestellt. Die durch die Krankenkasse nicht gedeckten Kosten, welche von den Klienten ausdrücklich gewünscht werden, gelten als Komfortleistungen und gehen vollständig zu Lasten der Klienten. Diese werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

5. Dokumentation

In den pflegerischen Verlaufsberichten wird die gesundheitliche Situation der Klienten sowie alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen und weiteren Massnahmen, inklusive der ärztlichen Verordnung, sowie allfällige Veränderungen der Situation aufgezeichnet. Die Daten werden in einer geschützten Datenbank durch Nussbaum PSY verwaltet und archiviert. Auf schriftliche Anfrage erhalten die Klienten Einblick in ihre Klienten-Dokumentation. Die Klienten und/oder ihre Vertreter haben ein Einsichtsrecht in die Klienten-Dokumentation.

6. Geschäftszeiten

Die Dienstleistungen werden grundsätzlich von montags bis freitags, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erbracht. Davon abweichende Tage oder Zeiten bzw. Zeitfenster können individuell besprochen und vereinbart werden. Sollte es terminbedingt oder verkehrsbedingt zu Verzögerungen kommen, werden die Klienten frühzeitig informiert. Einsätze, welche die Klienten nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagen, werden grundsätzlich voll in Rechnung gestellt. 

7. Mitwirkungspflicht

Eine fachgerechte Unterstützung kann nur erfolgen, wenn die Klienten und Nussbaum PSY ihren Beitrag leisten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Klienten wesentliche Angaben, die für ein Gelingen der Betreuung und Leistungserbringung notwendig sind, wahrheitsgemäss und vollständig mitteilen. Die Bereitschaft der Klienten zur aktiven Mitarbeit ist zwingend erforderlich, damit eine die Unterstützung nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden kann.

8. Rechnung / Tarife

Alle pflegerischen Leistungen werden gemäss dem aktuell geltenden Tarif, der auf der Webseite («Finanzierung») abgerufen werden kann und integrierender Bestandteil der Leistungsvereinbarung und der AGB bildet, verrechnet. Die gesetzlichen Bestimmungen und Tarifverträge mit den Krankenversicherern regeln Art und Umfang jener Leistungen, die durch die Grundversicherung zu übernehmen sind.

 

Nussbaum PSY stellt die erbrachten Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung der Krankenversicherung direkt in Rechnung. Die Patientenbeteiligung werden den Klienten direkt in Rechnung gestellt. Ebenso erfolgt die Rechnungsstellung für hauswirtschaftliche sowie andere nicht versicherungspflichtige Leistungen direkt an die Klienten. Eine Rückvergütung der versicherten, hauswirtschaftlichen Leistungen können die Klienten bei ihrer Zusatzversicherung geltend machen. Komfortleistungen werden in der Rechnung separat ausgewiesen. Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig und von den Klienten selbst zu bezahlen.

 
Tarife für Selbstzahler der Kosten (ausserkantonal): CHF 150.00 pro Stunde. Bei indizierten Begleitungen wird den Klienten zusätzlich in Rechnung gestellt: CHF 2.00 pro Kilometer.

9. Zahlung

Nussbaum PSY stellt den Klienten monatlich die Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten (u.a. Krankenkasse, Ergänzungsleistungen etc.) besteht. 

10. Kündigung

10.1 Ordentliche Kündigungsfrist:
Die Klienten und Nussbaum PSY haben das Recht, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. In der Regel lösen die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von mindestens 5 Tagen auf. Davon ausgenommen ist die Auflösung zur Unzeit. Mit dem in der ärztlichen Verordnung vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch aufgelöst.

 
10.2 Sofortige Auflösung der Vertragsvereinbarung:
In besonderen Fällen kann der Vertrag sofort aufgelöst werden, insbesondere wenn die Erbringung der Dienstleistung aus Sicht von Nussbaum PSY unzumutbar erscheint (Bedrohung, Belästigung, Fremdgefährdung, Beschimpfungen, Nichtbezahlung von Rechnungen, etc.). Gleiches gilt bei einem vorgesehenem Spital- oder Pflegeheimeintritt der Klienten.

 
10.3. Form
Die Kündigung der Leistungsvereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die jeweilige Postadresse zu richten. Die Kündigung der Klienten hat per Einschreiben zu erfolgen.

11. Haftung

Nussbaum PSY haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grobfährlässig verursacht wurden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen.

12. Schweigepflicht & Datenschutz

Nussbaum PSY verpflichtet sich zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit es zur Erfüllung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Klienten gespeichert und/oder an relevante Dritte übermittelt werden, und zwar insbesondere an Ärzte, Krankenkassen, soziale Institutionen und Behörden. Die Klienten erklären sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Zu Beginn der Zusammenarbeit wird zusätzlich eine entsprechende Schweigepflichtentbindungs- und Datenschutzerklärung eingeholt. Die Klienten entbinden wiederum die vorgenannten Dritten und Kostenträger gegenüber Nussbaum PSY von der Schweigepflicht.

 
Die Klientin erklären sich insbesondere damit einverstanden, dass Nussbaum PSY Angehörige, die zuständige Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde KESB, den Hausarzt, die Polizei und leistungsbezogene Dritte über den Bestand, den Inhalt, den Verlauf (insbesondere bei Selbst- und Fremdgefährdung) sowie die Auflösung des Vertragsverhältnisses informieren darf.

13. Streitbeilegung und Gerichtsstand

Nussbaum PSY nimmt Beanstandungen der Klienten entgegen und versucht, gemeinsam mit den Klienten, die jeweilige Situation zu klären.


Für gerichtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Sitz von Nussbaum SPY (Schwyz) zuständig.

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Schwyz, 20.10.23


Alexandra Nussbaum


Nussbaum PSY

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